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Unterhalt

Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist, wie grundsätzlich bei allen gesetzlichen Unterhaltsansprüchen, dass derjenige, der Unterhalt begehrt, bedürftig ist und dass derjenige,von dem Unterhalt verlangt wird, leistungsfähig ist.
Unterhalt
Probleme beim Unterhalt?
Der Unterhalt der Getrenntlebenden

Leben die Ehegatten getrennt, ist die Ehe noch nicht geschieden, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenenen Unterhalt verlangen.
Der Unterhalt bei Getrenntleben umfasst - anders als der Familienunterhalt - nur den Lebensbedarf des Ehegatten, nicht aber denjenigen der gemeinsamen Kinder. Diese haben einen eigenen Anspruch. Hierzu wird Ihnen aber Ihr Rechtsbestand Auskunft erteilen können.

Der Unterhalt bei Geschiedenen
- Unterhalt wegen Kindesbetreuung
- Unterhalt wegen Alters; Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
- Unterhalt aus Billikeitsgründen
- Aufstockungsunterhalt

Auch zu diesen Problematiken sollten Sie ihren Rechtsbeistand zu Rate ziehen.

Auskunft
Soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung notwendig ist, haben Berechtigte und Verpflichtete einander auf Verlangen Auskunft über Ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen.

Wenn Sie hierzu Bedenken haben, dass die Angaben nicht richtig sind, oder der Ex-Partner bereits mit einer anderen Lebensgefährtin zusammen lebt, so verschaffen Sie sich Klarheit und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir verschaffen Ihnen die gerichtsverwertbare Beweise, (soweit Sie den vorliegen und/oder nachweisbar sind) die Ihnen noch fehlen.