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Detektiv-Einsatz bei so genannten „Blaumachern“ – Vorsicht bei Vortäuschungen

Die Sachlage: Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers Detektive einsetzen, wenn bei gründlicher Prüfung ein konkreter Verdacht besteht.

Ein juristisches Fallbeispiel

Ein Arbeitnehmer hatte sich zunächst bis zum 18. des Monats krankgemeldet. Am 19. teilte er dem Arbeitgeber telefonisch mit, dass er nicht mehr zur Arbeit kommen werde. Am 23. erhielt der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben und eine so genannte Folgebescheinigung über die weitere Arbeitsunfähigkeit. Da der Arbeitgeber den Verdacht hegte, die Arbeitsunfähigkeit sei vorgetäuscht, beauftragte er eine Detektei mit der Observation des Arbeitnehmers. Sie ergab, dass der Arbeitnehmer während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit im LKW eines Fuhrunternehmens „zur Einweisung” mitgefahren war und dem Fahrer bei der Arbeit geholfen hatte. Die Observation durch drei Detektive erstreckte sich über weitere vier Tage und verursachte Kosten – der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin am Monatsende fristlos, behielt den Monatslohn ein und forderte die Erstattung der noch offenen Detektivkosten als Schadenersatz.

Zur Klärung dieser Fragen wurde der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. September 1998 – 8 AZR 5/97)


… woher kommt eigentlich der Begriff „Blaumacher”

Blaumacher gehörten zur natürlichen Arbeitskultur der mittelalterlichen Färbergesellen. Wichtigster Farbstoff war Indigo oder der weniger intensive Färberwaid. Zur Herstellung wurden dessen Blätter in Kübeln mit menschlichem Urin vergärt. Alkohol verstärkte den Gärungsprozess. Aber Alkohol war teuer. Also tranken ihn die Färber, um ihren Urin damit anzureichern. Meist sonntags wurden die Stoffe für mindestens zwölf Stunden in das Färbebad eingetaucht. Die blaue Farbe zeigte sich jedoch erst, nachdem sie längere Zeit an der Luft hingen. Und so wusste jeder: Immer wenn die Färbergesellen betrunken daniederlagen, warteten Sie darauf, dass die Tücher blau wurden.

In der mittelalterlichen Gesellschaft gehörte der „Blaue Montag” zur Festtagskultur.