Ehesachen
Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen und trotzdem sind es ca. 200.000 Ehen die jährlich wieder ihr Ende finden.
Im Eherecht gilt seit 1977 das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es kommt also auf den gegenwärtigen Zustand der Ehe und auf die Prognose für die Zukunft an. Was letztlich zum Scheitern der Ehe geführt hat und was der eine oder der andere Ehegatte dazu beigetragen oder verschuldet hat, bleibt für das Gericht unbeachtlich. Es muss prüfen, ob die Ehe gescheitert ist.
Hierzu besteht Anlass oder Sie haben immer noch diese Bedenken? Ihr Ehepartner erklärt Ihnen immer wieder, da ist nichts und trotzdem werden sie das Gefühl nicht los.... da stimmt was nicht?
Verschaffen Sie sich Klarheit und kontaktieren Sie uns.
Mit uns finden Sie den fehlenden Beweis!
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